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Beitrag vom 16.03.2004
Berlin bleibt hart: Bullterrier behalten den Maulkorb auf
AVIVA-Redaktion
Grundsatzurteil vom 16.03.2004. Kampfhundeurteil bestätigt grundsätzlich Berliner Regelung. Bei Verstoß gegen die Gesetze müssen HundebesitzerInnen mit Bußgeldern bis zu 10 000 Euro rechnen.
Selten hat ein Fall die GesetzgeberInnen und die Öffentlichkeit so in Bewegung versetzt: Der schreckliche Tod des sechsjährigen Volkan im Juni 2000, zerfleischt von einem Pitbull und einem Staffordshire-Terrier, löste eine wahre Flut von Aktivitäten aus. Am 16.03.04 verkündet nun das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil zum Thema Kampfhunde.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 16.3.04 das bundesweit geltende Importverbot von bestimmten Hunderassen bestätigt. Zwar hat es gleichzeitig ein Zuchtverbot per Bundesgesetz als verfassungswidrig bezeichnet allerdings nur deshalb, weil für eine solche Regelung allein die Länder zuständig seien.
Die bisherigen Berliner Regelungen sind mit dem heutigen Urteil aus Karlsruhe grundsätzlich bestätigt.
Die Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Frau Dr. Heidi Knake-Werner: „Wir sind mit unserem Entwurf zum Hundegesetz auch nach dieser höchstrichterlichen Entscheidung auf dem richtigen Weg. In Berlin sind die Bestimmungen zum Halten und Führen von Hunden von großer Bedeutung, schließlich müssen in unserer Stadt sehr viele Menschen mit Tausenden von Hunden auf engstem Raum zusammen leben. Wir verfolgen mit den Regelungen die Absicht, zuallererst Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Natürlich werden dabei die Belange des Tierschutzes adäquat berücksichtigt.“
Insgesamt ist in der Stadt seit Bestehen der Neuregelung im Juli 2000 grundsätzlich ein anderer, verantwortungsvollerer Umgang, insbesondere auch mit sogenannten Kampfhunden, zu beobachten. Ein Rückgang der Beißvorfälle um rund 30 % belegt den Erfolg. Deshalb werden auch die wichtigsten Regelungen der bisherigen Hundeverordnung in das neue Gesetz übernommen.
Das Berliner Hundegesetz befindet sich im Moment im Gesetzgebungsverfahren im Abgeordnetenhaus. Problematisch ist es, wenn die Kampfhunde ohne Maulkorb und Leine unterwegs sind. Der angedachte Führerschein für Hund und Halter wie die Auswahl der Hunde, für die ein "Führerschein" notwendig sein soll ist schwierig. So gibt es immer wieder brutale Attacken von Rottweilern oder Schäferhunden auf Kinder sowie Erwachsene. Diese Tiere gehören weder im Bundesgesetz noch in den Verordnungen der meisten Bundesländer zur Gattung besonders gefährlicher Hunderassen.
Für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt dazu die innenpolitische Sprecherin Silke Stokar in einer Pressemiteilung:
„Die Sicherheit der Menschen hat Vorrang vor der freien Entfaltung bissiger Tiere.(..) Das Urteil ist zugleich ein klarer Appell an die Bundesländer. Sie müssen jetzt zügig Maßnahmen zum Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden ergreifen und Gesetze auch zum Verbot der Zucht gefährlicher
Rassen auf den Weg bringen.“
In Berlin rechnet die Gesundheitsverwaltung mit bis zu 10. 000 Kampfhunden.
Nach der neuen Verordnung darf Kampfhunde wie bisher nur halten, wer sachkundig ist. Der Leinenzwang wird für alle Hunde verschärft. Alle Vierbeiner sollen einen Mikrochip implantiert bekommen und ihre BesitzerInnen müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen. Bei Verstoß gegen die Gesetze müssen HundebesitzerInnen mit Bußgeldern bis zu 10 000 Euro rechnen.